
Lebensplanung unter Vorbehalt
Manche Menschen planen ihr Leben nach großen Ereignissen. Hochzeit, Kinder, Hausbau, Ruhestand. Andere warten auf eine gegengezeichnete Unterlassungserklärung.
Jeder setzt eben seine Prioritäten selbst.
Gerhard Riedl schreibt an den gegnerischen Anwalt:
„Es würde meine Lebensplanung deutlich erleichtern, wenn ich erfahren könnte, ob mit einer Zusendung der o.g. Erklärung noch in diesem Jahr zu rechnen ist.“
Dieser Satz berührt. Man sieht den Mann förmlich am Küchentisch sitzen, vor sich den Kalender, daneben einen Bleistift und die große unbeantwortete Frage: Kann ich im August noch verreisen? Darf ich für Weihnachten Gäste einladen? Lohnt sich der Kauf einer neuen Kaffeemaschine? Oder muss alles offenbleiben, solange die gegengezeichnete Erklärung nicht eingetroffen ist?
Vielleicht hängt sogar der gesamte weitere Lebensweg davon ab. Erst die Erklärung, dann das Testament. Erst die Unterschrift des Gegners, dann die Buchung des nächsten Tango-Wochenendes. Möglicherweise wurden bereits sämtliche langfristigen Verpflichtungen ausgesetzt. Man weiß schließlich nicht, wann der Brief kommt.
Dabei ist die Sache eigentlich erstaunlich übersichtlich. Riedl hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben, zurückgeschickt und 572,21 Euro bezahlt. Damit dürfte der für ihn entscheidende Teil des Vorgangs erledigt sein.
In einem früheren Artikel erklärte er noch, er habe gezahlt, um die Angelegenheit nicht unnötig in die Länge zu ziehen; auf einen endlosen Rechtsstreit habe er schließlich keine Lust.
Nun zieht er die Sache selbst in die Länge und verfasst bereits den dritten Beitrag darüber. Offenbar hängt seine weitere Lebensplanung am Schreibtisch tatsächlich davon ab, ob irgendwann noch eine zweite Unterschrift auf einem Blatt Papier eintrifft.
Früher diente die Unterlassungserklärung dazu, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Heute scheint sie eine Art amtlicher Lebensfreigabe zu sein. Ohne Gegenzeichnung bleibt der Mensch in einem Schwebezustand. Er darf zwar weiterleben, aber nur unter Vorbehalt.
Besonders dramatisch wird es, weil die Kanzlei seit fast drei Wochen nicht reagiert hat. Drei Wochen! In juristischen Angelegenheiten eine Zeitspanne, die ungefähr einem verlängerten Wochenende entspricht. Aber wer weiß, wie lange Riedl noch warten muss? Wochen? Monate? Vielleicht sogar bis zum Herbst? Da kann man schon einmal über die eigene Lebenserwartung nachdenken.
Der Vorgang enthält allerdings noch eine zweite, unbeabsichtigte Komik. Riedl beklagt sich darüber, dass der Kollege, der ihm die „gebührenpflichtige Unterlassungserklärung eingebrockt“ habe, sich nicht mehr melde. Das klingt ein wenig so, als müsse derjenige, gegen den man sich zuvor öffentlich geäußert hat, anschließend auch noch fürsorglich nachfragen, ob man die juristischen Folgen emotional gut verkraftet habe.
Vielleicht wäre ein regelmäßiger Betreuungsanruf angemessen:
„Guten Morgen, Herr Riedl. Wie geht es Ihnen heute mit Ihrer Unterlassungserklärung? Haben Sie gut geschlafen? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Lebensplanung?“
Man möchte schließlich achtsam miteinander umgehen.
Und damit wären wir beim Tango. Denn Riedl zieht aus dem Vorgang eine bemerkenswerte Schlussfolgerung:
„Wir merken uns aber schon mal: Ausschlaggebend beim Tango ist die Achtsamkeit.“
Wieso eigentlich beim Tango? Was genau die ausbleibende Gegenzeichnung einer Unterlassungserklärung mit Achtsamkeit beim Tanzen zu tun hat, bleibt sein Geheimnis. Aber das ist vermutlich die höhere Kunst des Bloggens: Man beginnt beim Rechtsanwalt, macht einen Zwischenstopp bei der eigenen Lebenserwartung und landet schließlich in der Tango-Umarmung.
Vielleicht ist Achtsamkeit tatsächlich ausschlaggebend. Besonders beim Schreiben. Man könnte zum Beispiel achtsam prüfen, ob ein Text andere Personen unnötig herabsetzt. Man könnte achtsam formulieren, bevor ein Anwalt formuliert. Man könnte sogar achtsam überlegen, ob die eigene Lebensplanung wirklich von einem Brief abhängt, den man offenbar nur noch für den Aktenordner benötigt.
Aber diese Art von Achtsamkeit wäre vermutlich zu einfach. Sie käme ohne Pathos, Lebensgefahr und anwaltliches Einschreiben aus.
Und damit wäre sie natürlich kaum einen Blogartikel wert.