Diskussion
Gedanken über Meinungsfreiheit

Gedanken über Meinungsfreiheit

Warum so viele Meinungsfreiheit mit Widerspruchsfreiheit verwechseln

Heute möchte ich einmal ein Thema ansprechen, das mich als Tango-Blogger – und eigentlich uns alle – betrifft: die Meinungsfreiheit.

Gelegentlich stoße ich auf YouTube-Kanäle, die mit kontroversen Themen viel Aufmerksamkeit erzeugen. In diesem Fall geht es um den Kanal „{unscripted} by Ben“. Dort lädt der Betreiber regelmäßig Gäste ein, die entweder ungewöhnliche Lebensläufe haben oder öffentlich besonders umstritten sind. Sein erklärtes Ziel ist es, ihnen viel Zeit zu geben, ihre Sichtweise darzustellen – vor einem Publikum von über 700.000 Abonnenten.

Ich gebe zu: Mit der Auswahl der Gäste bin ich nicht immer glücklich. Natürlich kann man Menschen eine Stimme geben. Allerdings haben viele dieser Gäste ohnehin bereits eine Öffentlichkeit. Der Unterschied liegt hier darin, dass sie im Format sehr viel Raum bekommen, sich persönlich und ausführlich darzustellen.

Das Problem: Der Gastgeber verfügt bei vielen Themen offensichtlich nicht über ausreichend Hintergrundwissen. Deshalb bleibt das Gespräch häufig auf der Ebene persönlicher Fragen oder der subjektiven Meinungen der Gäste. Selbst sehr fragwürdige oder schlicht falsche Aussagen werden selten hinterfragt. Sie bleiben einfach stehen – ganz nach dem Motto: „Hier kommt jede Meinung zu Wort.“

Manchmal strapaziert das meine Geduld erheblich. Weil ich glaube, dass diese angebliche „Toleranz“ ausschließlich dem Clickbaiting dient. 

In einem Podcast greift er eine Sendung des ZDF-Formats „Unbubble – 13 Fragen“ auf, in der es um Meinungsfreiheit ging. Dabei formuliert er einige Thesen, die derzeit sehr verbreitet sind.

Da ich in letzter Zeit selbst wegen eines ausgesprochenen Hausverbots mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, ich würde die Meinungsvielfalt einschränken – inklusive der Bemerkung „Iran lässt grüßen“ – möchte ich meine eigene Position dazu einmal darlegen.

Was Meinungsfreiheit tatsächlich bedeutet

Kaum ein Begriff wird derzeit häufiger bemüht als die angeblich bedrohte Meinungsfreiheit. Aber stimmt das wirklich? Oder werden hier schlicht verschiedene Dinge miteinander vermischt?

Die Meinungsfreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes als fundamentales Grundrecht verankert. Sie garantiert jedem Menschen das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.

Dort steht auch der berühmte Satz:
„Eine Zensur findet nicht statt.“
Das klingt absolut – ist es aber nicht.

Wichtige Eckpunkte der Meinungsfreiheit:

    • Umfang: Geschützt sind Werturteile (subjektive Stellungnahmen), Meinungen und Tatsachenbehauptungen. Es ist ein „Jedermann-Grundrecht“, gilt also für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
    • Keine Zensur: Der Staat darf keine Publikationen vor deren Veröffentlichung prüfen oder verbieten (Vorzensur).
    • Schranken (Grenzen): Die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Gemäß Art. 5 Abs. 2 GG wird sie begrenzt durch:
    • Allgemeine Gesetze: Gesetze, die nicht eine bestimmte Meinung verbieten, sondern dem Schutz der Allgemeinheit dienen (z. B. Strafrecht).
    • Jugendschutz: Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend.
    • Persönliche Ehre: Das Recht auf Schutz der persönlichen Ehre (Verbot von Beleidigung, Verleumdung).
    • Verbotene Inhalte: Hetze, Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen und die Verherrlichung nationalsozialistischer Gewalt (Volksverhetzung) sind nicht geschützt.
    • Schmähkritik: Meinungsäußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, sind verboten.
    • Die Meinungsfreiheit ist essenziell für die demokratische Meinungsbildung und wird durch die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (ebenfalls Art. 5 GG) flankiert.

Was „Zensur“ im Grundgesetz wirklich meint

Ein weiterer Punkt wird in vielen Debatten schlicht falsch verstanden.
Wenn im Grundgesetz steht, „eine Zensur findet nicht statt“, bedeutet das in erster Linie:

Der Staat darf keine Vorzensur ausüben.
Das heißt: Er darf nicht vorher kontrollieren, was Bürger veröffentlichen wollen.
Zensur bedeutet also eine staatliche Kontrolle oder Unterdrückung von Meinungen, um die öffentliche Meinung zu steuern und kritische Beiträge zu unterdrücken.

Wichtige Aspekte zur Zensur im Grundgesetz:

    • Verbot der Vorzensur: Das Grundgesetz verbietet primär die Präventiv- oder Vorzensur, bei der Medieninhalte vor der Veröffentlichung staatlich kontrolliert, verändert oder verboten werden.
    • Staatliche Kontrolle: Unter Zensur versteht man die Einflussnahme durch eine staatliche Stelle, um die öffentliche Meinung zu steuern und kritische Beiträge zu unterdrücken.
    • Keine „Nachzensur“: Nach der Veröffentlichung können Beiträge jedoch sehr wohl staatlich geprüft und bei Verstößen gegen Gesetze (z.B. Beleidigung, Volksverhetzung) beschlagnahmt oder verboten werden.
    • Grenzen der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit ist nicht absolut. Laut Art. 5 Abs. 2 GG findet sie ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Jugendschutzbestimmungen und dem Recht der persönlichen Ehre.
    • Was ist keine Zensur? Maßnahmen von privaten Plattformen (wie Löschungen auf Facebook oder YouTube aufgrund von Community-Richtlinien) oder die Prüfung von Inhalten nach der Veröffentlichung fallen nicht unter das Zensurverbot des Grundgesetzes.
    • Zusammenfassend bedeutet „Eine Zensur findet nicht statt“, dass der Staat nicht kontrollieren darf, was Bürger vor der Publikation äußern oder drucken wollen.


Und hier stoßen wir auf den ersten schwierigen Passus:
Was ist mit Zensur gemeint? Etwa Widerspruch?

Ich denke, das ist bei der Frage, ob Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, der entscheidende Punkt.

Kritik ist keine Zensur

Öffentliche Kritik an öffentlich gemachten Äußerungen ist keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes (Art. 5 GG), sondern Teil der Meinungsfreiheit und des demokratischen Diskurses.

Hier sind die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Einordnung in Deutschland:

    • Definition Zensur (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG): Das Grundgesetz verbietet die Vorzensur (Vorabkontrolle durch den Staat, z. B. Genehmigungspflichten für Publikationen).
    • Kritik als Meinungsfreiheit: Öffentliche Kritik, Widerspruch oder auch sogenannte „Shitstorms“ gegen Äußerungen sind selbst Meinungsäußerungen und werden durch Artikel 5 GG geschützt. Es gilt das Prinzip „Meinung gegen Meinung“.
    • Grenzen der Kritik: Öffentliche Kritik darf jedoch nicht in strafbare Handlungen übergehen. Sie endet dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden (z.B. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) oder Schmähkritik geäußert wird.
    • Keine Garantie auf Widerspruchsfreiheit: Die Meinungsfreiheit schützt davor, dass der Staat eine Äußerung verbietet, aber sie schützt nicht davor, dass andere Bürger oder Medien auf eine Äußerung mit Gegenwind reagieren.
    • Fazit: Wenn Menschen öffentlich einer Meinung widersprechen, ist das gelebte Meinungsfreiheit und keine Zensur. Zensur entsteht nur, wenn staatliche Stellen Äußerungen unterdrücken oder verhindern.

Genau folgende Aussagen werden bei dieser Diskussion ständig verwechselt:

Der Staat darf nicht kontrollieren. Aber die Öffentlichkeit darf einer Meinung widersprechen.
Dieser entscheidende Unterschied wird in der öffentlichen Debatte über Meinungsfreiheit ständig verwechselt.

Ich finde es schon verwunderlich, dass genau diese entscheidenden Kernaussagen – selbst in sachlichen Diskussionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – oft nicht klar getrennt werden.

Dieter Nuhr und andere Comedians rutschen bei ihren ohnehin schon spärlich mit Fakten untermauerten Stammtisch-Parolen immer wieder unsinnige Aussagen heraus. Dann folgt ein Shitstorm und anschließend die Klage, man müsse „heutzutage unglaublich aufpassen, was man sagt“.

Ja, natürlich muss man das.
(Er sollte vielleicht einmal diesen Artikel lesen.) Er bemerkt offenbar nicht, dass seine Sendung nicht zensiert wurde, er nicht verklagt wurde und er auch nicht – wie in wirklich repressiven Staaten – in einem Gefängnis sitzt.

Warum heute viele glauben, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt

Ein wichtiger Punkt in dieser Debatte wird häufig übersehen: Die Möglichkeiten der öffentlichen Meinungsäußerung haben sich in den letzten Jahrzehnten radikal verändert.

Früher war es für die meisten Menschen sehr schwierig, eine größere Öffentlichkeit zu erreichen. Meinungen wurden im Freundeskreis, im Kollegenkreis oder am Stammtisch diskutiert. Wer sich schriftlich äußern wollte, konnte vielleicht einen Leserbrief an eine Zeitung schicken – mit der unsicheren Hoffnung, dass dieser überhaupt veröffentlicht wurde.

Die großen Bühnen der öffentlichen Meinung waren begrenzt: Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder Bücher.

Heute ist das völlig anders.

Mit sozialen Medien wie Facebook, YouTube, Instagram, X oder Blogs kann praktisch jeder Mensch innerhalb von Sekunden eine Botschaft veröffentlichen, die potenziell Tausende oder Millionen Menschen erreichen kann. Ein Smartphone genügt.

Damit ist etwas entstanden, das es historisch in dieser Form noch nie gegeben hat: eine nahezu grenzenlose Möglichkeit zur öffentlichen Meinungsäußerung für jedermann.

Und genau darin liegt das Paradox der aktuellen Debatte.

Viele Menschen empfinden heute Einschränkungen der Meinungsfreiheit, obwohl die Möglichkeiten zur öffentlichen Äußerung größer sind als jemals zuvor.

Der Grund liegt oft darin, dass öffentliche Äußerungen heute auch öffentlich beantwortet werden. Was früher vielleicht eine unbeachtete Bemerkung am Stammtisch gewesen wäre, kann heute innerhalb weniger Stunden zu einer großen öffentlichen Diskussion führen.

Nicht die Meinungsfreiheit ist kleiner geworden – der öffentliche Raum für Meinungen und Kritik daran ist enorm gewachsen.

Meinungsfreiheit und Hausrecht – auch in der Tango-Szene

Gerade in kleineren Gemeinschaften wie der Tango-Szene taucht dieses Missverständnis besonders häufig auf.
Wenn ein Veranstalter entscheidet, dass eine bestimmte Person auf seiner Milonga nicht willkommen ist, wird das schnell als Einschränkung der Meinungsfreiheit dargestellt. Das ist jedoch eine falsche Schlussfolgerung.

Eine Milonga ist keine staatliche Institution und auch kein öffentlicher Marktplatz. Sie ist eine private Veranstaltung. Der Veranstalter organisiert sie, trägt das wirtschaftliche Risiko und sorgt für die Atmosphäre der Veranstaltung.

Damit geht auch ein Recht einher: das Hausrecht. Der Veranstalter darf entscheiden, wen er einlässt und wen nicht.
Niemandem wird dadurch verboten, seine Meinung zu äußern. Die betreffende Person kann weiterhin schreiben, sprechen oder veröffentlichen.

Sie erhält lediglich keine Bühne auf einer bestimmten Veranstaltung.

Und darauf hat niemand einen Anspruch.

Meinungsfreiheit und öffentliche Wahrnehmung

Ein Punkt beschäftigt mich in diesem Zusammenhang auch ganz persönlich.

Als Blogger, Tango-Lehrer, früherer Veranstalter und jemand, der in der Tango-Szene seit den frühen Jahren nach 1983 aktiv ist, habe ich – ob ich will oder nicht – einen gewissen Bekanntheitsgrad. Manche zählen mich sogar zu den Pionieren dieser Zeit.
Damit geht offenbar für manche Menschen automatisch eine Erwartung einher: Meine Aussagen müssten besonders vorsichtig formuliert sein oder eine Vorbildfunktion erfüllen.

Das wirft eine interessante Frage auf: Muss jemand vorsichtiger sein, nur weil er bekannter ist? Ich finde diese Frage nicht einfach.
Meine persönliche Antwort lautet jedoch: nein.
Denn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt für jeden Menschen gleichermaßen.

Natürlich darf man mir widersprechen. Natürlich darf man meine Positionen kritisieren. Was mir jedoch auffällt: Die Empörungsschwelle scheint bei bekannten Personen deutlich niedriger zu liegen als bei sogenannten „Normalos“.

Eine Meinung, die von einer unbekannten Person geäußert wird, bleibt oft einfach eine Meinung unter vielen. Wird sie jedoch von jemandem formuliert, der in einer Szene bekannter ist, wird ihr plötzlich ein größeres Gewicht zugeschrieben. 
Dieses zusätzliche Gewicht entsteht aber nicht durch den Sprecher selbst, sondern durch die Wahrnehmung der Zuhörer.

Dass jemand meinen Worten mehr Bedeutung beimisst, liegt nicht in meiner Verantwortung, sondern im Ermessen desjenigen, der sie hört oder liest.

Öffentlichkeit hat ihren Preis

Wer öffentlich spricht oder schreibt, muss auch bereit sein, die Folgen zu tragen.
Ein Comedian kann Zuschauer verlieren oder Verträge. Ein Journalist kann Abonnenten verlieren. Ein Blogger kann Leser verlieren.
Ein Tango-Lehrer kann Schüler verlieren.

Ich habe das selbst erlebt. Durch unbedachte oder unbequeme Äußerungen habe ich durchaus schon Tango-Schüler oder Milonga-Gäste verloren.
Trotzdem waren mir manche Aussagen wichtiger als der mögliche Verlust. Ich habe leider – oder vielleicht auch zum Glück – nicht immer die Fähigkeit, meinen Mund zu halten.
Manche halten diese Haltung für unklug. Andere sagen: „Der traut sich wenigstens, es zu sagen.“
Es gibt viele erfolgreiche Tango-Lehrer, die sich nie öffentlich über Politik oder über Missstände in der Tango-Szene äußern. Wahrscheinlich sind sie dadurch beliebter. Sie umarmen öffentlich alle Strömungen der Szene gleichermaßen und vermeiden Konflikte.

Das kann eine kluge Strategie sein. Aber auch das ist eine Entscheidung.

Der eine Weg bringt vielleicht mehr Zustimmung. Der andere mehr Reibung. Doch genau diese Reibung gehört zur Meinungsfreiheit dazu.
Und vielleicht würde sich manche Debatte beruhigen, wenn wir zwei einfache Dinge klar auseinanderhalten würden:

Der Staat darf Meinungen nicht unterdrücken.
Andere Menschen dürfen ihnen widersprechen.

Dazwischen liegt der Raum der Demokratie.

Schlussgedanke

Vielleicht würde sich manche Debatte über Meinungsfreiheit deutlich beruhigen, wenn man zwei einfache Dinge klar auseinanderhalten würde.

Erstens: Der Staat darf Meinungen nicht unterdrücken.
Zweitens: Andere Menschen dürfen ihnen widersprechen.

Dazwischen liegt der Raum der Demokratie.

Meinungsfreiheit bedeutet also nicht, dass jede Meinung unwidersprochen bleiben muss. Sie bedeutet auch nicht, dass jeder Anspruch auf eine Bühne hat. Sie bedeutet lediglich – und das ist schon sehr viel – dass jeder seine Meinung äußern darf, ohne staatliche Repression fürchten zu müssen.

Wer öffentlich spricht, muss allerdings damit rechnen, dass andere Menschen darauf reagieren. Mit Zustimmung, mit Kritik oder auch mit deutlichem Widerspruch.

Das ist kein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Das ist ihre praktische Anwendung.

Um das einmal in einen konkreten Zusammenhang des Bloggens zu stellen: Wenn ein Blogger öffentlich schreibt, dass er mit allgemeinen Gepflogenheiten in Milongas nicht einverstanden ist und darüber hinaus viele andere Dinge innerhalb der Szene grundsätzlich ablehnt, dann muss er damit rechnen, dass er sich damit – auch als Person – ziemlich unbeliebt macht. Wer öffentlich Position bezieht, erzeugt zwangsläufig auch Gegenpositionen.

Aus persönlicher Antipathie kann daraus durchaus einmal ein Hausverbot entstehen. Man kann es auch anders formulieren: eine öffentliche Erklärung, dass jemand auf einer bestimmten Veranstaltung nicht erwünscht ist.

Das ist kein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Und erst recht begründet es keinen Anspruch darauf, daraus dramatische Vergleiche mit Anhängern von Unrechtsregimen zu konstruieren.

Vielleicht lohnt es sich bei solchen Vergleichen kurz innezuhalten. In Ländern ohne Meinungsfreiheit würde eine solche Diskussion nämlich gar nicht stattfinden. Dort gäbe es keine Blogs, keine Kommentare, keine Podcasts und auch keine öffentlichen Streitgespräche.

Hier dagegen wird gestritten, widersprochen, geschrieben, kommentiert und diskutiert.

Genau das ist Meinungsfreiheit.

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