Vielleicht würde sich manche Debatte über Meinungsfreiheit deutlich beruhigen, wenn man zwei einfache Dinge klar auseinanderhalten würde.
Erstens: Der Staat darf Meinungen nicht unterdrücken.
Zweitens: Andere Menschen dürfen ihnen widersprechen.
Dazwischen liegt der Raum der Demokratie.
Meinungsfreiheit bedeutet also nicht, dass jede Meinung unwidersprochen bleiben muss. Sie bedeutet auch nicht, dass jeder Anspruch auf eine Bühne hat. Sie bedeutet lediglich – und das ist schon sehr viel – dass jeder seine Meinung äußern darf, ohne staatliche Repression fürchten zu müssen.
Wer öffentlich spricht, muss allerdings damit rechnen, dass andere Menschen darauf reagieren. Mit Zustimmung, mit Kritik oder auch mit deutlichem Widerspruch.
Das ist kein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Das ist ihre praktische Anwendung.
Um das einmal in einen konkreten Zusammenhang des Bloggens zu stellen: Wenn ein Blogger öffentlich schreibt, dass er mit allgemeinen Gepflogenheiten in Milongas nicht einverstanden ist und darüber hinaus viele andere Dinge innerhalb der Szene grundsätzlich ablehnt, dann muss er damit rechnen, dass er sich damit – auch als Person – ziemlich unbeliebt macht. Wer öffentlich Position bezieht, erzeugt zwangsläufig auch Gegenpositionen.
Aus persönlicher Antipathie kann daraus durchaus einmal ein Hausverbot entstehen. Man kann es auch anders formulieren: eine öffentliche Erklärung, dass jemand auf einer bestimmten Veranstaltung nicht erwünscht ist.
Das ist kein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.
Und erst recht begründet es keinen Anspruch darauf, daraus dramatische Vergleiche mit Anhängern von Unrechtsregimen zu konstruieren.
Vielleicht lohnt es sich bei solchen Vergleichen kurz innezuhalten. In Ländern ohne Meinungsfreiheit würde eine solche Diskussion nämlich gar nicht stattfinden. Dort gäbe es keine Blogs, keine Kommentare, keine Podcasts und auch keine öffentlichen Streitgespräche.
Hier dagegen wird gestritten, widersprochen, geschrieben, kommentiert und diskutiert.
Genau das ist Meinungsfreiheit.
